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Seit dem 01. April 1998 gilt die Altautoverordnung. Danach kann ein PKW nur dann endgültig stillgelegt werden, wenn der Zulassungsstelle ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird. Die Verpflichtung zur Vorlage hat jeweils der letzte Eigentümer des Fahrzeugs. Nur zugelassene Annahme- und Verwertungsbetriebe wie die Firma Must GmbH dürfen den Verwertungsnachweis ausstellen. Damit das Auto der Verwertung / Verschrottung zugeführt werden kann, müssen alle Betriebsflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öl Kühlflüssigkeit usw.) entnommen, in Sammeltanks zwischengelagert und später fachgerecht entsorgt werden. Alle Verwertungsbetriebe werden jährlich überprüft und müssen diverse Auflagen erfüllen.Die Firma Must wurde 1909 in Bad Harzburg / Harz gegründet und befindet sich mittlerweile in der 4.Generation in Familienbesitz. Das erste Transport- mittel war seinerzeit eine geräumige Kiepe! Mittlerweile gehören über 500 Container aller Sorten und Größen zu unserem Fuhrpark. Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52a Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Nur Betriebe, welche die strengen gesetzlichen Auflagen erfüllen und regelmäßig überprüft werden, erhalten dieses Gütesiegel. Für unsere Kunden bedeutet dies größtmögliche Sicherheit, denn der Abfallerzeuger hat sich vom ordnungsgemäßen Verbleib seiner Abfälle zu überzeugen. Daher sollten Sie Ihre Abfälle von vornherein einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb anvertrauen.
Kontakt
Autoverwertungsbetriebe Must Recycling GmbH. Wiedelaher Strasse 14 38690 Vienenburg Telefon: 05324 - 1038 Fax: 05324 - 1851 Homepage: http://www.must-gmbh.de
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